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Weimar, den 15.02.2007 B.Fritsch und E.Züger GbR
I. Allgemeines
1. Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) der Software und Dienstleistung und VIOSO abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
II. Vertragsabschluß
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
3. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, die Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbesserung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
III. Lieferung der Software
1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurücktreten.
3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrsund Betriebsstörungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
IV. Preise
1. Alle Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet.
V. Beanstandung und Gewährleistung
1. Die VIOSO GmbH gewährt gegenüber dem Besteller von Software auf Datenträger, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet wurde, fehlerfrei lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Lizenznehmer innerhalb von 12 Monaten ab Erstlieferung kostenlos Ersatz.
2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Software, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend der Lizenzvereinbarung.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Datum der Rechnung über die gelieferte Software. Die Gewährleistung geht dahin, daß wir nach unserer Wahl entweder die gelieferte Software Instandsetzen, zur Gutschrift zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch unsachgemäße Installation oder falsche Handhabung zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn gesetzliche oder von uns erlassene Installations- und Behandlungs- vorschriften nicht befolgt werden.
VI. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen
1. Die Software wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
VII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. 2. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno. 3. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, daß der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks herein genommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 4. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
VIII. Lizenzbedingungen für Software
1. Durch den Erwerb der smartprojecting expert Software werden Sie zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für Sie die unter IX aufgeführten Vertragsbedingungen:
IX. Lizenzvereinbarung
1. Vertragsgegenstand ist das gesendete/auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, sowie falls vorhanden die Bedienungsanleitungen. 2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. 3. Die VIOSO GmbH gewährt Ihnen das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen und Freeware). 4. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden. 5. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Firma VIOSO macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet die uns entstehen. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige. 6. Die VIOSO GmbH ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von VIOSO festgelegten Servicegebühr. Im ersten Jahr nach Erwerb der Software entfällt diese Servicegebühr. 7. Aus den unter IX 2. genannten Gründen übernimmt die Firma VIOSO keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt VIOSO keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. VIOSO haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung, sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland.
XI. Schlußbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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